Herzlich Willkommen bei Kfz Sachverständigenbüro Böhme
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Sie benötigen einen Freien, Unparteiischen und Unabhängigen Kfz-Sachverständigen? Rufen Sie mich direkt an und vereinbaren einen Termin!
Ich als Freier, Unabhängiger Kfz-Gutachter arbeite zu 100% in ihrem Sinne und bin an keine Versicherung gebunden. Als Geschädigter müssen Sie nicht in Vorleistung treten, denn die Kosten, des Gutachtens, sowie die Kosten eines Rechtsanwaltes werden in den meisten Fällen von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Oder Sie haben ein Fahrzeug (z.B.: Liebhaberfahrzeug, seltenes Fahrzeug mit oder ohne Umbauten, Spezial-umbauten, alte Fahrzeuge oder junge Fahrzeuge) von dem die Versicherung den Wert wissen möchte das Sie im Ernstfall nicht unterversichert sind.
Ein Gutachten Lohnt sich immer!
Bestehen Sie auf ein Gutachten!
Wenn die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze (750,00 €) hinaus geht, sollten Sie in jedem Fall ein Kfz-Schadengutachten von einem freien unabhängigen Sachverständigen anfertigen lassen.
- Sie tragen kein Risiko einer falsch eingeschätzten Schadenhöhe. Das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit und berücksichtigt die geltente Rechtssprechung!
- Das Gutachten hat in der Schadenabwicklung einen beweissichernden Charakter (Standfestigkeit vor Gericht). Ein Kostenvoranschlag bietet dies in der Regel nicht.
- In einem Gutachten wird das Schadenbild präzise beurteilt und unter Umständen eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
- In einem Gutachten werden -wenn erforderlich- Wiederbeschaffungswert sowie ein Restwert angeführt.
- In einem Gutachten wird eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung angeführt.
Beauftragen Sie bei einem Haftpflichtschadenfall gundsätzlich einen freien unabhängigen Sachverständigen statt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, da der Kostenvoranschlag lediglich ein Angebot Ihres Kfz-Betriebes ist, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren. Das Sachverständigengutachten hingegen hat eine erhebliche Beweisfunktion und beziffert auch eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallklasse sowie die Mietwagenklasse etc. für das beschädigte Fahrzeug.
Merkantiler Minderwert?
Als merkantiler Minderwert bezeichnet man den Wertverlust, den der Markt einem beschädigten Fahrzeug nach dessen technisch und optisch einwandfreier Reparatur wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einem vergleichbaren unbeschädigten Fahrzeug beimisst. Der merkantile Minderwert kommt vorwiegend im Haftpflichtrecht zum tragen und muss durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
Besondere Fachkenntnisse:
Kfz-Schäden und WertgutachtenWohnwagen/Wohnmobil/Caravan
Oldtimer/Youngtimer
Fachgebiete:
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Kfz-Schäden und Wertgutachten, stehe ich Ihnen bezüglich Pkw, Wohnmobil/Caravan, Lkw, Motorrad und Oldtimer/Youngtimer zur Verfügung.Mitgliedschaften:
Vom Verband freier Kraftfahrzeugsachverständiger (VfK) Anerkannt und Geprüft. Kooperationspartner der Sb.werk GmbH und Mitglied Beim DGuSV.Ebenfalls bin ich Bewertungungspartner von Classic-Analytics.